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Immobilienangebot 

St. Georg, Halver-Oberbrügge

Adresse: Heerstraße 12, 58553 Halver-Oberbrügge

Die Katholische Kirchengemeinde Christus König, Hermann-Köhler-Str. 15, 58553 Halver, ist Eigentümerin eines ca. 3.362 m² großen Grundstücks an der Heerstraße 12 in Halver-Oberbrügge. 

Das Grundstück ist mit der Kirche St. Georg und einem ehemaligen Pfarrhaus, nun als Einfamilienhaus genutzt, bebaut und bietet Potenzial für Nachverdichtung oder Umnutzung.

Keines der Gebäude steht teilweise oder komplett unter Denkmalschutz. Ergänzend befinden sich 4 Garagen sowie 21 Außenstellplätze auf dem Grundstück.

Im Rahmen des Pfarreientwicklungsprozesses wird der Standort St. Georg aufgegeben.

Die Kirchengemeinde beabsichtigt, im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens verschiedene Investierende anzusprechen, die das Grundstück einer neuen Nutzung zuführen unter Berücksichtigung der Anforderungen, die insbesondere die Nutzungsänderung einer Kirche mit sich bringt.

Ob es sich letzten Endes um die Vergabe von Erbbaurechten oder einen Verkauf handelt, hängt von der Gesamtkonzeption ab.

Planung
Im Rahmen des Pfarreientwicklungsprozesses im Bistum Essen sucht die Pfarrei für diesen Standort geeignete Nachnutzungen, die den besonderen Charakter und die Atmosphäre des Ortes bewahren. Besonders willkommen sind im weiteren Sinne sozial-caritative Nutzungen, aber auch Wohnnutzungen oder Praxen, Kanzleien oder eine Kombination aus verschiedenen Nutzungen sind denkbar.

Für die mögliche Nachnutzung des zu erhaltenden Kirchengebäudes sind innovative und kreative Konzepte ausdrücklich willkommen.

Der Verkauf der Liegenschaft steht unter Gremienvorbehalt der Eigentümerin und des Bistums Essen.

AdresseHeerstraße 12 in Halver-Oberbrügge
Grundstücksgrößeca. 3.362 qm ‎
GrundbuchGrundbuch von Halver, Flur 14, Flurstücke 420, 421, 538, 1049
Dienstbarkeiten in Abteilung II- Lfd. Nr. 1: Gasfernleitungsrecht für ‎die Westfälische Ferngas AG in Dortmund, ‎eingetragen am 20.07.1957, umgeschrieben am ‎‎07.06.1974.‎
 - Lfd. Nr. 7: Wegerecht für den jeweiligen ‎Erbbauberechtigten des im Grundbuch von ‎Halver Blatt 212 verzeichneten Erbbaurechts, ‎eingetragen am 20.02.1968, umgeschrieben am ‎‎07.06.1974.‎
 - Lfd. Nr. 8: Entwässerungsleitungsrecht für die ‎Stadt Halver, eingetragen am 16.04.1970, ‎umgeschrieben am 07.06.1974.‎
 - Lfd. Nr. 9: Wegerecht für den jeweiligen ‎Erbbauberechtigten des im Grundbuch von ‎Halver Blatt 212 verzeichneten Erbbaurechts, im ‎gleichen Rang mit der Last Abt. II Nr. 10, ‎eingetragen am 11.11.1970, umgeschrieben am ‎‎07.06.1974
 - Lfd. Nr. 10: Strom-, Wasser- und ‎Telefonleitungsrecht und ‎Entwässerungskanalrecht für den jeweiligen ‎Erbbauberechtigten des im Grundbuch von ‎Halver Blatt 212 verzeichneten Erbbaurechts, im ‎gleichen Rang mit der Last Abt. II Nr. 9, ‎eingetragen am 11.11.1970, umgeschrieben am ‎‎07.06.1974.‎
 - Lfd. Nr. 12: Grunddienstbarkeit (Wegerecht) ‎für die jeweiligen Erbbauberechtigten des im ‎Grundbuch von Halver Blatt 212 verzeichneten ‎Erbbaurechts, eingetragen am 20.04.1998.
 - Lfd. Nr. 13: Grunddienstbarkeit (Wegerecht) ‎für den jeweiligen Eigentümer der Grundstücke ‎Halver Flur 14 Flst. 392, 823 in Halver Blatt 5139, ‎eingetragen am 10.04.2000.‎
BaurechtDas Flurstück 1049 (Kirche) befindet sich nicht im ‎Bereich eines Bebauungsplans und die ‎Zulässigkeit von Baumaßnahmen muss somit ‎nach § 34 BauGB geklärt werden (im ‎Zusammenhang bebauter Ortsteil). Im ‎Flächennutzungsplan ist hier Mischgebiet ‎vorgesehen.‎
 

Für das EFH sowie die Außenanlagen ‎‎(Flurstücke 420, 421, 538) gilt der ‎Bebauungsplan Nr. 11 "Oberbrügge, Burgweg / ‎Am Lingenberg" (rechtskräftig seit 29.07.1994) ‎mit folgenden Festsetzungen:‎

Allgemeines Wohngebiet (WA), ‎zweigeschossige, offene Bauweise.‎

Grundflächenzahl (GRZ): 0,3; Geschossflächenzahl (GFZ): 0,5, ebenso sind die ‎Dachformen und -neigungen vorgeschrieben.‎

Ende des Angebotsverfahrens15.05.2026
MaklercourtageDer Verkauf erfolgt provisionsfrei.